Unterlagen
Folgende Ansuchen bitte digital ausfüllen und einzeln von der eigenen LaSIS-Adresse an die E-Mail-Adresse der Schuldirektion (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) schicken:
- Ansuchen um Außendienst
- Ansuchen um ordentlichen Urlaub
- Ansuchen um Gewährung einer Abwesenheit
- Ansuchen um Lehrausflug und Lehrausgang (bitte die Abgabefristen beachten)
- Einladung eines Experten (mit Begründung falls der Referent ein Honorar erhält)
- Angebotsformular für die Reservierung eines Privatbusses
Im Betreff der E-Mail bitte den Namen und die Benennung des Ansuchens angeben (z.B. Max Mustermann - Ansuchen Außendienst).
Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Zeugnis notwendig. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich schwerkrank ins Sekretariat schleppen müssen - Sie müssten aber Ihren Arzt verständigen und ab dem ersten Krankheitstag um ein ärztliches Zeugnis bitten. Er kann dies nicht rückwirkend tun. Das ärztliche Zeugnis erhalten wir telematisch; nach erfolgter Krankschreibung muss uns die Protokollnummer übermittelt werden mit Angabe der Krankheitsdauer.
Bei jeder sonstigen (vorhersehbaren) Abwesenheit ist das Gesuch zu übermitteln, das die Abwesenheit beschreibt.
Unfälle eines Schülers/einer Schülerin bitte umgehend am selben Tag melden. Solch ein Unfall kann oft schwerwiegende versicherungstechnische Folgen haben und wir müssen unbedingt Bescheid wissen.
Außendienstansuchen bitte vor Antritt des Außendienstes schicken.
Fotokopien bitte mit Bedacht und nur wenige wirklich notwendige machen. Nicht am Computer in großer Anzahl ausdrucken, damit es so aussieht als seien wenige Fotokopien gemacht worden.
Busbestellungen: Das Einholen der Angebote und die Bestellung erfolgt ausschließlich über das Sekretariat. Bitte das vorgesehene Formular ausfüllen und mindestens 10 Tage vor dem Ausflugsdatum an die E-Mail-Adresse der Schuldirektion schicken.
Der Vordruck „Einladung eines Experten (schulfremde Personen, auch wenn sie keine Vergütung erhalten) muss immer im Voraus sobald die Termine bekannt sind, abgegeben werden. Betrifft alle Personen, die nicht zur Schulgemeinschaft gehören (Stadtpolizist, Pfarrer, Eltern, etc.).
Für Referenten, welche ein Honorar erhalten, muss außerdem eine ausführliche Begründung beigelegt werden. Die Kosten für den Referenten müssen im Tätigkeitsplan aufscheinen.