Transparente Verwaltung

Durch das Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Im Artikel 9, Absatz 1 legt das Gesetzesdekret fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.
Verantwortlich für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz 2016-2018: 
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